Muss in einem Einfamilienhaus der Aufzugsschacht aus einem Material der Brandverhaltensgruppe RF1 bestehen?
Ich habe im Untergeschoss meines Einfamilienhauses einen Lift. Gibt es Anforderungen an die Türe des Lifts und darf diese direkt in den Wohnbereich führen?
Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?
Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.
Welchen Feuerwiderstand muss ein Liftschacht aufweisen, wenn er in einem Mehrfamilienhaus geringer Höhe im 1. und 2. Geschoss in den vertikalen Fluchtweg mündet und im obersten Geschoss direkt in die Nutzungseinheit?
In der Regel wird der Lift dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtwegs zugeordnet. So gibt es keine Anforderung an den Feuerwiderstand zwischen Liftschacht (inkl. Liftschachttüre) und Treppenhaus. Die Schachtwand zur Nutzungseinheit hat die gleiche Feuerwiderstandsanforderung wie der vertikale Fluchtweg (REI 30 – RF1).