Wie gross darf der Abstand zwischen Lifttüre zur Wohnungstüre maximal betragen, wenn der Lift direkt in die Wohnung führt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt

Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.

Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.

Ich plane einen Senkrechtplattformaufzug aussen an meinem Gebäude zu errichten. Der Aufzug dient nur als Zugang zu meiner Wohnung im 2. OG. Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden an die Schachtkonstruktion und die Schachttüren gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

In einem Aufzugsschacht ist mindestens eine Innenbekleidung der Brandverhaltensgruppe RF 1 (nicht brennbar) erforderlich.

Welchen Feuerwiderstand muss ein Liftschacht aufweisen, wenn er in einem Mehrfamilienhaus geringer Höhe im 1. und 2. Geschoss in den vertikalen Fluchtweg mündet und im obersten Geschoss direkt in die Nutzungseinheit?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Regel wird der Lift dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtwegs zugeordnet. So gibt es keine Anforderung an den Feuerwiderstand zwischen Liftschacht (inkl. Liftschachttüre) und Treppenhaus. Die Schachtwand zur Nutzungseinheit hat die gleiche Feuerwiderstandsanforderung wie der vertikale Fluchtweg (REI 30 – RF1).