Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob bei einer baulichen Änderung an einem Gebäude Anpassungen in Bezug auf den Brandschutz vorgenommen werden müssen, liegt im Ermessensspielraum der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt.

In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.

Bei unserem Lift ist eine Schachttüre E30 gefordert, da der Lift in eine offene Produktionsküche mündet. Bieten Liftbauer solche Türen an oder muss diese bauseits erstellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Basel-Stadt

Die meisten Türen, die von den Lieferanten angeboten oder verbaut werden, weisen E90 bis E120 auf, aber es gibt auch Schachttüren E30.

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.