Müssen Bauteile aus den 1970-er Jahren, die im Betrieb akzeptiert wurden, bei einer «Pinselsanierung» ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Bei einem Altersheim mit 3 Wohngeschossen in Massivbauweise aus den 1970-er Jahren wird ein Neubau geplant, der im Erd- und Untergeschoss mit zwei Bestandsbauten verbunden ist. Die Bestandesbauten sollen mit einer «Pinselsanierung» erneuert werden. Sind bestehende Bauteile wie Zimmertüren (F30), die bei der Erstellung eingebaut wurden und im Betrieb akzeptiert sind, bei einer Pinselsanierung ebenfalls zu modifizieren resp. zu ersetzen? Oder kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden, da weder Nutzung noch Raumteilung angepasst werden?

Objekt: Altersheim