Mit dem neuen Bauproduktegesetz, dessen Übergangsfrist Mitte 2015 auslief, könnten brennbare Wärmedämmstoffe, z. B. Polystyrol, nach den BSV 2015 kaum mehr angewendet werden. Dies machte die Teilrevision 2017 der Brandschutzvorschriften BSV 2015 nötig.
Neu werden die Baustoffe der Klasse E in die Brandverhaltensgruppe der Kategorie RF3 (cr) anstatt wie bisher in die Kategorie RF4 eingeteilt. Damit ändern sich auch die Grundsätze zur Verwendung dieser Baustoffe. Mit der Teilrevision wurden die BSV 2015 zudem aufgrund häufiger Fragen ergänzt und präzisiert.
Die Brandschutzexperten der GVB haben die Änderungen auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Teilrevision 2017 – Änderungen im Überblick» für Sie zusammengestellt.
Falls Sie sich nicht mit allen Änderungen auseinandersetzen möchten, sondern nur für Ihre Projekte à jour sein wollen, schlagen Sie die Brandschutzanforderungen für Ihr Projekt einfach auf «Heureka» unter Ihrer Nutzung nach. Alle Inhalte sind im Hinblick auf die Teilrevision 2017 aktualisiert und neue Begriffe, z. B. «Dachkonstruktion», «Bedachung» oder «Raum» und «Galerie» im Glossar aufgenommen.