Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In unserem Haus steht eine RWA-Anlage im UG neben der Hauptverteilung. Gilt der Abstand von 0.8 m von Schaltgerätekombinationen auch bei Mehrfamilienhäusern?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB