Gibt es für die Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses bezüglich der Farbe des Rauchabzugtasters im Kanton Bern eine Vorschrift bzw. eine Empfehlung? Die erhältlichen Farben sind grau, rot, gelb, blau und orange.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Bei Wohnhäusern geringer Höhe (bis 11 m) sind Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Nach den aktuellen Brandschutzvorschriften, die seit 2015 in Kraft sind, wäre eine Abströmöffnung als Rauch- und Wärmeabzugsanlage am obersten Punkt des Treppenhauses vorgeschrieben.