In unserem Betrieb ist in jedem Gang eine Brandschutztüre installiert. Pro Stockwerk haben wir Stockwerkverantwortliche. Wenn der Alarm ertönt, schliessen die Brandschutztüren. Können die Stockwerkverantwortlichen im Alarmfall dennoch für das ganze Stockwerk überprüfen, dass die Mitarbeitenden die Büroräumlichkeiten verlassen haben (wobei sie allerdings die Brandschutztüren öffnen müssten)? Oder empfiehlt es sich, Stockwerkverantwortliche pro Abschnitt festzulegen, so dass auf jeder Seite der im Notfall geschlossenen Brandschutztüren ein separater Stockwerkverantwortlicher bestimmt ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Ohne Kenntnisse des Grundrisses Ihres Gebäudes können wir folgende generelle Aussagen machen:

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 9 Wohnungen. Die Hauseingangstür wird regelmässig abgeschlossen und ist nur mit einem Schlüssel wieder zu öffnen. Ist dies zulässig bis zur nächsten Renovation oder müsste das Schloss sofort ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.

Reicht es aus, falls die Öffnungen (Fenster, Türen oder Tore) sich manuell öffnen lassen oder müssen sie im Brandfall automatisch gesteuert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Brandabschnitte mit einer Fläche bis 2400 m2 reicht eine manuelle Öffnung in jedem Fall aus. Bei grösseren Brandabschnittflächen, die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfordern, muss die Öffnungsart anhand des Brandschutzkonzepts definiert werden.

Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.

In einem Grossraumbüro im Erdgeschoss mit 45 Arbeitsplätzen und 70 Plätzen in Sitzungszimmern gibt es vier Fluchttüren ins Freie. Eine davon ist der Hauptzugang mit Windfang. Dieser soll umgebaut werden in eine Vereinzelungsanlage mit einer behindertengerechten Fluchttüre. Wie breit muss diese Türe mindestens sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch

Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.