Wir möchten vom Eingang zum Hochparterre eines Wohnheims einen Treppenlift einbauen. Die Treppe ist 1,20 m breit. Welche Vorschriften gilt es zu beachten?
Muss im Fluchttreppenhaus in jedem Geschoss die Fluchtrichtung angezeigt werden? Oder nur auf der Ausgangsebene?
Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?
Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch
In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:
- jede Wohnung
- alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
- falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
- generell Technikräume wie z.B. Heizräume
- weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume
Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.
Wenn es bei einer Fassade RF1 brennt, fallen die Fenstergläser heraus. Ist das zulässig?
Die Situation:
Wir planen bei einem Industriegebäude eine Feuerschutztreppe. Gemäss Brandschutzvorschriften braucht es keinen Abstand zur Fassade, wenn bei der Verglasung und der Fassade Baustoffe RF1 verwendet sind. Bestehend sind ein Sandwich-PIR-Fassadenelement (RF1 eingehalten) und Kunststofffenster. Das Glas sollte RF1 einhalten, der Rahmen RF3. Gemäss Brandschutzvorschriften sind die Fensterrahmen irrelevant, also ist es eine komplett taugliche Fassade in RF1. Brennt es aber, schmilzt der Kunststoffrahmen und die Gläser fallen heraus.
Objekt: Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Der horizontale Fluchtweg einer Werkstatt führt über eine Drehtür ins Freie. Darf der Zugang zur Türe über drei Treppenstufen (total 40 cm) führen, um den Terrainunterschied auszugleichen?
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.