Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob bei einer baulichen Änderung an einem Gebäude Anpassungen in Bezug auf den Brandschutz vorgenommen werden müssen, liegt im Ermessensspielraum der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Wir wollen in einem Mehrfamilienhaus eine periodische Niederspannungskontrolle durchführen. Wie finden wir heraus, wann die Elektroinstallationen im Treppenhaus erstellt wurden? Und falls ein Mangel besteht, wie soll dieser kommuniziert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Grundsätzlich gelten aus Sicht des Brandschutzes immer die zum Zeitpunkt der Installation geltenden Richtlinien und Normen.

In einem Sägereigebäude wird eine Dachwohnung eingebaut. Das Zugangstreppenhaus führt im Freien der Fassade entlang. Gibt es für das Treppenhaus eine Brandschutzanforderung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Auch Aussentreppen müssen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob in Ihrem Fall eine Aussentreppe sinnvoll ist oder ob für die Dachwohnung als vertikaler Fluchtweg ein feuerwiderstandsfähiges Treppenhaus erforderlich ist.

Ein Laubengang wird mit einer vertikalen Fluchttreppe entfluchet, unter der Kehrichtcontainer platziert sind. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Spital/Klinik, Alters- und Pflegeheim, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Im Bereich eines vertikalen Fluchtweges gilt der Grundsatz, dass dieser freigehalten werden muss und keiner anderen Nutzung dienen darf. Ein Kehrichtcontainer im Treppenbereich würde diesem Grundsatz wohl eher widersprechen, eine akzeptable Lösung ist aber nicht ausgeschlossen.

Wir planen ein Drei-Familien-Haus mit einer Höhe von 9.5 m bis OK First. Dürfen wir eine halb gewundene Treppe ohne Zwischenpodest erstellen mit einer Breite von 1.20 m.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Eine gewendelte Treppe ist für Wohngebäude mit geringer Höhe möglich, wenn die Breite mindestens 1,20 m und die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm beträgt.