Gemäss VKF wird in einem Bürogebäude ab 900m² ein zweiter vertikaler Fluchtweg gefordert. Können bei diesen 900m² Aussenwandflächen, Steigzonen, horizontale und vertikale Fluchtwege abgezogen werden?
Unsere Türen zu Treppenhaus und zur Garage schliessen nicht mehr dicht – ist das problematisch in Bezug auf den Brandschutz? Meiner Ansicht nach müsste zumindest eine der Türen dicht sein damit das Stiegenhaus im Brandfall nicht zum Kamin wird?
Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?
Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?
Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?
Nutzung: Gewerbe/Industrie