Objekt: öffentliches Parking
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Vorgaben zu diesem Thema. Die Anforderungen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert.
Objekt: öffentliches Parking
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Vorgaben zu diesem Thema. Die Anforderungen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert.
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt
Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.
Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.
Objekt: Mehrfamilienhaus, 2 Stockwerke, Kanton Schaffhausen
Zum Thema hindernisfreies Bauen können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Beratungsstelle procap zu wenden.
Im Brandschutz gilt der Grundsatz: «Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein».