Objekt: Mehrfamilienhaus, 2 Stockwerke, Kanton Schaffhausen
Zum Thema hindernisfreies Bauen können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Beratungsstelle procap zu wenden.
Im Brandschutz gilt der Grundsatz: «Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein». Der Lift ist jedoch nicht Teil des Fluchtwegs. Wenn das Treppenhaus durch diese Situation jederzeit sicher begehbar bleibt, sind die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt.
Weitere Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen» im Thema «Flucht- und Rettungswege».