Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden
Die Brandschutzvorschriften beziehen sich auf Neubauten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Aus Sicht des Brandschutzes ist der Raumthermostat nicht notwendig.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es ist korrekt, dass die Liftschächte gemäss den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr entraucht werden müssen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es ist richtig, dass die bisher geforderte Entrauchung für Schächte von Aufzugsanlagen entfällt, siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.