Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden
Die Brandschutzvorschriften beziehen sich auf Neubauten. Für Bestandesbauten gelten nach wie vor die Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Baubewilligung in Kraft waren. Ob bei Ihrem Objekt eine Ausserbetriebsetzung der RWA möglich ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.