Im 1. OG ist ein Pneulager geplant: ein Bereich an der Aussenwand (340 m2, 70 t), ein geschlossener Raum in der Mitte (120 m2, 30 t) und ein Raum als Galerie (110 m2, 30 t). Gilt das gesamte 1. OG damit als Nutzungseinheit «Pneulager»? Darf ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.3 gebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir auf dem Forum leider nicht beantworten, sie ist objektbezogen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen müssen auf die Lagermenge innerhalb des Brandabschnitts abgestimmt werden.

Ich plane eine Aussenaufstellung eines Gefahrencontainers für die Lagerung von mehr als 100 Liter Aceton, Nitro, Benzin, Feinsprit und Reinigungsmittel Corrosive 8. Der Container soll möglichst nah am bestehenden Industriegebäude aufgestellt werden, damit die Transportwege kurz sind. Darf der Container den Abstand von 4 m unterschreiten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten. 

Wir planen einen Recyclinghof. Ist eine offene, überdachte (8m) Lagerung üblicher Sonderabfälle aus Haushalt und Kleinindustrie erlaubt, wenn die drei Seitenwände (5m) EI 30 entsprechen? Müssen gefährliche Stoffe speziell gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.

Gibt es Empfehlungen für das Brandlastmanagement, wie man die Brandlast in einem Raum bestimmen kann und wie gross diese maximal sein sollte? Gibt es eine Software, mit der ich bei zusätzlichen Brandlasten die Brandlast eines Raums neu berechnen kann?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Aargau

Wenn wir Sie richtig verstehen, suchen Sie nutzungsspezifische Brandbelastungswerte im Zusammenhang mit einer Brandrisikobewertung.