Wie muss der Standort eines Feuerlöschers gekennzeichnet werden?
Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 18-15 Löscheinrichtungen fordert, dass Löschgeräte gut erkennbar sind.
Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?
Müssen Wandhydranten bzw. Wandlöschposten in Gewerbegebäuden und Schulen einer regelmässigen Wartung unterzogen werden? Und können sie einfach ausser Betrieb gesetzt werden?
Sind in einem Schulhaus Wasserlöschposten gefordert?
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».