Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Das Aufstellen von Brandlast und Aktivierungsgefahr ist in vertikalen Fluchtwegen nicht erlaubt. In horizontalen Fluchtwegen ist es in einer Nische mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und angesteuertem Abschluss oder einer «Brandhaube» möglich. Der Sprinklerschutz erlaubt keine zusätzliche Nutzung dieser Bereiche. Sollte sich der Multifunktionsdrucker im Bürobereich bzw. im Vorraum der Nutzungseinheit befinden (z. B. im Korridor), darf dieser ohne «Brandhaube» aufgestellt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB direkt in Verbindung zu setzen, um die Situation objektbezogen beurteilen zu lassen.