Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Das Aufstellen von Brandlast und Aktivierungsgefahr ist in vertikalen Fluchtwegen nicht erlaubt. In horizontalen Fluchtwegen ist es in einer Nische mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und angesteuertem Abschluss oder einer «Brandhaube» möglich. Der Sprinklerschutz erlaubt keine zusätzliche Nutzung dieser Bereiche. Sollte sich der Multifunktionsdrucker im Bürobereich bzw. im Vorraum der Nutzungseinheit befinden (z. B. im Korridor), darf dieser ohne «Brandhaube» aufgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB direkt in Verbindung zu setzen, um die Situation objektbezogen beurteilen zu lassen.

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