An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nachdem wir von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind, soll der gemeinsame Tankraum im Keller unseres Zweifamilienhauses geteilt werden. Braucht es eine Brandmauer dazwischen und eine Brandschutztür, wenn wir in unseren Teil Komponenten unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe installieren (Wasserboiler, Steuerung und Pufferspeicher)?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Nutzungseinheit Keller gibt es Bastelräume. Wie ist ein Bastelraum bezüglich Brandabschnitt, Türe EI 30, horizontaler Fluchtweg zu bewerten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dürfen unsere Mieter ihre Autopneus im Estrich lagern?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ist es möglich, einen Batteriespeicher in einem Einstellraum zu platzieren und zu betreiben?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir möchten unsere Küche mit dem Esszimmer verbinden und würden dazu eine Wand entfernen. Dürfen wir stattdessen einen Stahlträger (ohne Verkleidung) einbauen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie gross dürfen Lüftungsabschnitte bei Räumen grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäften, Industrie und Parking ohne Einbaupflicht von Brandschutzklappen sein?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf ein Parking mit brandfallgesteuerten Toren in Brandabschnitte von unterteilt werden, sodass keine RWA und keine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden müssen und auch die Schleusen zu den vertikalen Fluchtwegen entfallen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem Mehrfamilienhaus sind im Untergeschoss alle Hauptzuleitungen, technischen Installationen und Kellerabteile in einem Brandabschnitt zusammengefasst. Müssen die Kellerräume einen eigenen Brandabschnitt bilden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.1.2 müssen Räume mit haustechnischen Anlagen einen separaten Brandabschnitt bilden.