Nachdem wir von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind, soll der gemeinsame Tankraum im Keller unseres Zweifamilienhauses geteilt werden. Braucht es eine Brandmauer dazwischen und eine Brandschutztür, wenn wir in unseren Teil Komponenten unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe installieren (Wasserboiler, Steuerung und Pufferspeicher)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand. Ihr Vorhaben wäre also machbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Rücksprache mit dem zuständigen Feueraufseher der Gemeinde zu halten. Dieser kann das Vorhaben objektspezifisch abschliessend beurteilen.

Unabdingbar ist, dass die beiden Räume einen eigenen Brandabschnitt zur Vorzone (Korridor oder sogar Treppenhaus) inkl. Brandschutztüre bilden. Zudem darf der Fluchtweg – ins Freie oder in einen angrenzenden Fluchtweg – nicht über mehr als einen weiteren Raum führen.

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