Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand. Ihr Vorhaben wäre also machbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Rücksprache mit dem zuständigen Feueraufseher der Gemeinde zu halten. Dieser kann das Vorhaben objektspezifisch abschliessend beurteilen.
Unabdingbar ist, dass die beiden Räume einen eigenen Brandabschnitt zur Vorzone (Korridor oder sogar Treppenhaus) inkl. Brandschutztüre bilden. Zudem darf der Fluchtweg – ins Freie oder in einen angrenzenden Fluchtweg – nicht über mehr als einen weiteren Raum führen.