Darf ein Parking mit brandfallgesteuerten Toren in Brandabschnitte von unterteilt werden, sodass keine RWA und keine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden müssen und auch die Schleusen zu den vertikalen Fluchtwegen entfallen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Unterteilung eines Parkings in Brandabschnitte anstelle einer RWA ist im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes durchaus möglich.

Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Nutzungsänderung (es bleibt weiterhin ein Parking), sondern um eine Ersatzmassnahme. Die Gesamtheit der Massnahmen muss objektbezogen in einem Brandschutzplan und oder -konzept aufgezeigt werden.

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