Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ist im ersten Untergeschoss für zwei Autoeinstellplätze in einem Doppeleinfamilienhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.
Darf man in eine Türe (keine Brandschutztüre), die in eine Einstellhalle mit 25 Abstellplätzen führt, ein Lüftungsgitter einbauen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB