Wir haben in unserem Alterszentrum eine Brandmeldeanlage. Der Hersteller verlangt nun bei uns einen integralen Brandfallsteuerungstest. Ist dies wirklich notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.

In unserem Hochhaus gibt es zur Zeit Umbauten, bei denen im UG in diversen Räumen geschweisst wird. Die Brandmelder der Brandmeldeanlage werden dadurch während der Arbeiten über mehrere Tag und Nächte in den betreffenden Räumen abgeschaltet. Ist dieses Vorgehen in Ordnung? Müssten die entsprechenden Brandmelder nach Arbeitsschluss wieder zugeschaltet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dieses Vorgehen ist grundsätzlich korrekt, sofern die Ausserbetriebsetzung der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr gemeldet wurde. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn die ausgeschalteten Meldergruppen nach Arbeitsschluss wieder in Betrieb genommen würden.