In einer Demenzabteilung im 1.OG ist die Fluchttreppe mit einem Türchen gesichert, damit die Bewohner nicht die Treppe herunterfallen können. Die Praxis hat gezeigt, dass das Türchen zusätzlich gesichert sein muss (Neugierde der Bewohner) – gleichzeitig soll der Fluchtweg jederzeit zugänglich sein. Wie löst man ein solches Problem?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Grundsatz gilt, dass Fluchtwege jederzeit begehbar sein müssen; Notausgänge müssen mit einem Handgriff geöffnet werden können (z.B. Notausgangsverschluss gemäss SN EN 179 und DIN EN 13637).