Wir bauen das Bauernhaus meiner Eltern um. Wohn- und Stallteil werden zu Wohnungen umgebaut und mir überschrieben und die Hocheinfahrt wird ausgebaut und wird meinen Eltern. Gibt es bestimmte Anforderungen bei Stockwerkeigentum bezüglich Brandabschnitt oder Brandmauer?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern
Gemäss Ihrem Beschrieb wird das Gebäude vollständig in Wohnungen umgenutzt. So kommen die Brandschutzanforderungen an ein Mehrfamilienhaus zum Tragen. Eine Brandmauer ist somit nicht (mehr) notwendig. Jede Wohneinheit muss jedoch als separaten Brandabschnitt ausgebildet werden.
Brandmauern und ihr Feuerwiderstand
Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.