Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich möchte in unserem Einstellraum einen Bereich mit einem geschlossenen Holzverschlag abtrennen. Welche Holzmaterialien darf ich dazu verwenden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB