Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?
Wann dürfen Heizanlagen in anderweitig genutzten Räumen, z.B. in Fitness- oder Lagerräumen, aufgestellt werden?
Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden.
Erleichterungen im Holzbau
Wann gelten die neuen, wann die «alten» Vorschriften?
BSV, Merkblatt, Arbeitshilfen & Co. – was ist wo verbindlich?
Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?
Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?
Nutzung: Gewerbe/Industrie
Stimmt es, dass Liftschächte nicht mehr entraucht werden müssen? In unseren Auflagen ist die Rede von 5 % des Schachtquerschnitts, maximal aber 0,16 m2.
Es ist korrekt, dass die Liftschächte gemäss den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr entraucht werden müssen.
Alternativkonzepte für individuelle Lösungen
Sind die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz gültig oder ist es möglich, dass der Kanton Bern und der Kanton Waadt unterschiedliche Vorschriften haben?
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF sind in der ganzen Schweiz rechtlich verbindlich. Trotzdem werden die Bestimmungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich ausgelegt und bewertet.