Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF sind in der ganzen Schweiz rechtlich verbindlich. Trotzdem werden die Bestimmungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich ausgelegt und bewertet.
Der Grund: Verantwortlich für den Vollzug sind die kantonalen Brandschutzbehörden, im Kanton Bern die Gebäudeversicherung Bern (GVB). Im Rahmen des Vollzugs können die kantonalen Behörden die Vorschriften für ihr Gebiet präzisieren und ergänzen – dadurch ergeben sich zusätzliche Bestimmungen in den verschiedenen Kantonen.
Bei Blitzschutzsystemen akzeptiert die GVB z. B. ausschliesslich das Maschennetz, andere Kantone lassen auch Fangstangen oder gespannte Drähte zu.
Die GVB hält Präzisierungen und Ergänzungen in den Brandschutzmerkblättern fest. Sie können auf der Website der GVB heruntergeladen werden.