Objekt: Kindergarten, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ja, im Normalfall wird ein (üblicher) Windfang als untergeordnet betrachtet. Damit gilt er bei der Auslegung der Fluchtwege nicht als zusätzlicher Raum. Der Fluchtweg darf also vom Kindergartenzimmer über einen Korridor durch den Windfang ins Freie führen.