Wird ein Windfang als untergeordneter, abgetrennter Bereich eingestuft? Ich möchte den Fluchtweg aus einem Kindergartenzimmer über einen Korridor durch den Windfang ins Freie führen lassen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Kindergarten, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ja, im Normalfall wird ein (üblicher) Windfang als untergeordnet betrachtet. Damit gilt er bei der Auslegung der Fluchtwege nicht als zusätzlicher Raum. Der Fluchtweg darf also vom Kindergartenzimmer über einen Korridor durch den Windfang ins Freie führen.

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