Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Stroh ist grundsätzlich kein Baumaterial und kann auch nicht ohne weiteres als Baumaterial in Verkehr gebracht werden, wenn keine Baustoffprüfung vorliegt. Das heisst: Um zu beurteilen, ob die Strohisolation den Brandschutzvorschriften entspricht, müsste das Stroh mit seiner vorgesehenen Einbauart einer Baustoffprüfung unterzogen werden. Dabei wird eine Klassifizierung nach SN EN 13501-1 bzw. nach VKF (Brandkennziffer) vergeben.
Ohne die Klassifizierung gibt es nur die Möglichkeit, eine objektbezogene Einzelbewilligung einzuholen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben nicht. Sie müssten in einem Gesuch darlegen, dass Ihre Lösung mit der «Kapselung» gleichwertig ist mit der Standardlösung in den Brandschutzvorschriften. Der Feueraufseher beurteilt das Gesuch und bewilligt es oder lehnt es ab.