Wir möchten unseren Estrichboden mit Stroh (40 cm) dämmen. Dazu erstellt eine Holzbaufirma mit Stroh gefüllte Kassetten aus Fermacellplatten, die das Stroh rundum einkapseln und der Feuerwiderstandsklasse EI30 entsprechen. Was müssen wir beachten, damit unser Vorhaben den Brandschutzvorschriften entspricht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Stroh ist grundsätzlich kein Baumaterial und kann auch nicht ohne weiteres als Baumaterial in Verkehr gebracht werden, wenn keine Baustoffprüfung vorliegt. Das heisst: Um zu beurteilen, ob die Strohisolation den Brandschutzvorschriften entspricht, müsste das Stroh mit seiner vorgesehenen Einbauart einer Baustoffprüfung unterzogen werden. Dabei wird eine Klassifizierung nach SN EN 13501-1 bzw. nach VKF (Brandkennziffer) vergeben.

Ohne die Klassifizierung gibt es nur die Möglichkeit, eine objektbezogene Einzelbewilligung einzuholen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben nicht. Sie müssten in einem Gesuch darlegen, dass Ihre Lösung mit der «Kapselung» gleichwertig ist mit der Standardlösung in den Brandschutzvorschriften. Der Feueraufseher beurteilt das Gesuch und bewilligt es oder lehnt es ab.

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