Im Grundsatz gilt: Eigentümer- und Nutzer von Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Die Brandschutzvorschriften schreiben keinen Kontrollturnus vor. Sie halten aber fest, dass Brandschutzeinrichtungen generell periodisch überprüft werden müssen.
Intervall und Umfang der Kontrollen von Sicherheitsanlagen sind gemäss den Herstellerangaben auszuführen. Sie richten sich nach der Art der Anlage, dem geschützten Gebäude oder Brandabschnitt.
Ausnahmen sind Sicherheitsbeleuchtungen: Diese sind mindestens zweimal jährlich zu kontrollieren; bei Sicherheitsleuchten mit Statusanzeige genügt eine jährliche Kontrolle.
Der integrale Test ist eine system- und anlagenübergreifende Funktionskontrolle aller Einrichtungen des technischen Brandschutzes und stellt die Funktionstüchtigkeit des Gesamtsystems im Normal- und Ereignisfall sicher. Die Tests sind entsprechend der Komplexität, mindestens aber alle acht Jahre durchzuführen.