Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell Innerrhoden
Zwischen einem Gebäude mit einer brennbaren Fassadenkonstruktion und einem Gebäude mit einer Fassadenkonstruktion aus Baustoffen RF1 muss ein Abstand von mindestens 7,5 m eingehalten werden.
Wenn die Aussenwandkonstruktion einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweist, kann der Abstand auf 5 m reduziert werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen in Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde geeignete Ersatzmassnahmen getroffen werden.