Wie gross muss der Gebäudeabstand zwischen einem Gebäude geringer Höhe (mit einer massiven Fassadenkonstruktion) und einem Gebäude mittlerer Höhe (mit einer brennbaren Fassade) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell Innerrhoden

Zwischen einem Gebäude mit einer brennbaren Fassadenkonstruktion und einem Gebäude mit einer Fassadenkonstruktion aus Baustoffen RF1 muss ein Abstand von mindestens 7,5 m eingehalten werden.

Wenn die Aussenwandkonstruktion einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweist, kann der Abstand auf 5 m reduziert werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen in Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde geeignete Ersatzmassnahmen getroffen werden.  

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