Gemäss den Feuerwehrweisungen FWW der GVB, (Anhang 4, Ziffer 4.3) gilt folgende Richtlinie: 200.- bis 1000.- Franken pro Einsatz der Feuerwehr ab dem zweiten ungewollten Alarm. Massgebend ist jedoch das Gebührenreglement der jeweiligen Feuerwehrorganisation bzw. der Gemeindebehörde.
Die Kosten muss der Besitzer der Alarmanlage tragen (siehe dazu Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz FFG, Art. 31c).
Was kostet ein Fehlalarm in Zürich?
Grundsätzlich können die Kosten bei einer Fehlalarmierung der Feuerwehr dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Das Vorgehen ist unterschiedlich und bei den jeweiligen Feuerwehren dokumentiert und reglementiert. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Feuerwehr.