Gemäss den Feuerwehrweisungen FWW der GVB, (Anhang 4, Ziffer 4.3) gilt folgende Richtlinie: 200.- bis 1000.- Franken pro Einsatz der Feuerwehr ab dem zweiten ungewollten Alarm. Massgebend ist jedoch das Gebührenreglement der jeweiligen Feuerwehrorganisation bzw. der Gemeindebehörde.
Die Kosten muss der Besitzer der Alarmanlage tragen (siehe dazu Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz FFG, Art. 31c).