Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Tessin
Es kommt darauf an, ob beide Ausgänge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als Fluchtwege bzw. Ausgänge ins Freie notwendig sind. Aus einem vertikalen Fluchtweg genügt grundsätzlich ein Ausgang direkt ins Freie.
Ein offizieller Fluchtweg darf vor dem Gebäude nicht mit parkierten Autos verstellt sein. Der Durchgang dient gleichzeitig auch als Rettungsweg, etwa als Zugang für die Feuerwehr. Mit geeigneten Massnahmen muss ein Durchgang von mindestens 1,20 m dauerhaft freigehalten werden, z. B. mit Markierungen, Abschrankungen oder Pflanzentrögen.