Unser Haus hat zwei Aussentüren, eine davon führt in den Innenhof. Dort befindet sich unmittelbar vor der Tür ein Parkplatz, der Abstand beträgt lediglich 50 cm. Ist das aus Brandschutzsicht in Ordnung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Tessin

Es kommt darauf an, ob beide Ausgänge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als Fluchtwege bzw. Ausgänge ins Freie notwendig sind. Aus einem vertikalen Fluchtweg genügt grundsätzlich ein Ausgang direkt ins Freie.

Ein offizieller Fluchtweg darf vor dem Gebäude nicht mit parkierten Autos verstellt sein. Der Durchgang dient gleichzeitig auch als Rettungsweg, etwa als Zugang für die Feuerwehr. Mit geeigneten Massnahmen muss ein Durchgang von mindestens 1,20 m dauerhaft freigehalten werden, z. B. mit Markierungen, Abschrankungen oder Pflanzentrögen.

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