Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11m hoch, Kanton Bern
Soweit der Kasten in Bezug auf des Brandverhalten nicht den Minimalanforderungen entspricht (Kategorie RF1), müssen spätestens bei umfassenden Umbauten geeignete Massnahmen getroffen werden. Bereits bei der periodischen Elektrokontrolle kann jedoch der Elektrokontrolleur als unabhängiges Kontrollorgan zusätzliche Brandschutzmassnahmen fordern. Kontrolliert werden diese Brandschutzmassnahmen ebenfalls durch den Elektrokontrolleur. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.