Unser Elektriker sagt, dass unser Sicherungskasten nicht mehr im Treppenhaus installiert sein darf. Das ist aus den 1950er-Jahren und die Sicherungen befinden sich auf jeder Etage in einem Schrank im Treppenhaus. Ist das nicht mehr erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11m hoch, Kanton Bern

Soweit der Kasten in Bezug auf des Brandverhalten nicht den Minimalanforderungen entspricht (Kategorie RF1), müssen spätestens bei umfassenden Umbauten geeignete Massnahmen getroffen werden. Bereits bei der periodischen Elektrokontrolle kann jedoch der Elektrokontrolleur als unabhängiges Kontrollorgan zusätzliche Brandschutzmassnahmen fordern. Kontrolliert werden diese Brandschutzmassnahmen ebenfalls durch den Elektrokontrolleur. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert