Gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften muss die Hauseingangstüre von Mehrfamilienhäusern über einen Notausgangsverschluss (nach SN EN 179) verfügen. Kantonale Vorschriften können weitere Varianten erlauben, im Kanton Bern wird beispielsweise bei bestehenden Türen auch ein Zylinderdrehknopf akzeptiert.
Der Grundsatz ist jedoch, dass der Fluchtweg in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel begehbar sein muss. Bei weiteren elektronischen Umsystemen (z. B. elektrische Türöffner) gilt es sicherzustellen, dass die Notausgangsfunktion der Türe bei Ausfall der Stromversorgung nicht beeinträchtigt werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Türen in Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».