Nutzung
Schule
Die Belegungen der einzelnen Räume werden nicht kumuliert. Die Fluchtwege werden auf die grösste Belegung eines einzelnen Raumes in der Nutzungseinheit ausgelegt.
In Ihrem Fall ist eine Belegung von 25 Personen bestimmend. Gemäss den Brandschutzvorschriften können somit die Anforderungen für den Fluchtweg bis ins Freie für Belegungen bis 50 Personen angewendet werden.