In einer Schule sind in einer Nutzungseinheit mit vertikalem Fluchtweg vier Schulzimmer für je 25 Personen und ein Gruppenraum für 10 Personen zusammengefasst. Wird die Breite der Türe von der Nutzungseinheit aller Personen (110 Personen) berechnet oder vom grössten Raum (25 Personen)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Schule

Die Belegungen der einzelnen Räume werden nicht kumuliert. Die Fluchtwege werden auf die grösste Belegung eines einzelnen Raumes in der Nutzungseinheit ausgelegt.

In Ihrem Fall ist eine Belegung von 25 Personen bestimmend. Gemäss den Brandschutzvorschriften können somit die Anforderungen für den Fluchtweg bis ins Freie für Belegungen bis 50 Personen angewendet werden.  

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert