Objekt: Einstellraum in einem Mehrfamilienhaus, Kanton Bern
Wenn diese abgetrennten Bereiche als separate Brandabschnitte ausgebildet sind und die Brandabschnittsfläche pro Bereich weniger als 600m2 beträgt, können diese als «Einstellräume im Gebäude» beurteilt werden.
Das heisst, Sie dürfen Material lagern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter «Einstellräume im Gebäude» im Abschnitt «Lagerung von Material».