Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Ohne Baubewilligungsverfahren unterliegen Wohngebäude grundsätzlich der Eigenverantwortung. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gilt für das Wohngebäude der bewilligte und abgenommene Zustand. Handlungsbedarf für den Bauherren entsteht insbesondere dann, wenn die Türe im Rahmen einer Sanierung ersetzt wird oder eine Veränderung am bewilligten Zustand vorgenommen wird. In diesem Fall muss die Türe den heutigen Anforderungen – der Klassifizierung EI 30 – angepasst werden (dies unabhängig ob in oder ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens).