Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 6 Wohnungen. Die Hauseingangstür wurde vor einigen Jahren mit einer Aluminium-Glas-Türe ersetzt. Das Gebäude ist gemauert aber die Wohnungstüren sind immer noch einfache Holztüren aus den 50er-Jahren. Kann ich den Eigentümer verpflichten die Wohnungstüren gemäss den heutigen Normen (Feuerwiderstand EI 30) zu ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Ohne Baubewilligungsverfahren unterliegen Wohngebäude grundsätzlich der Eigenverantwortung. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gilt für das Wohngebäude der bewilligte und abgenommene Zustand. Handlungsbedarf für den Bauherren entsteht insbesondere dann, wenn die Türe im Rahmen einer Sanierung ersetzt wird oder eine Veränderung am bewilligten Zustand vorgenommen wird. In diesem Fall muss die Türe den heutigen Anforderungen – der Klassifizierung EI 30 – angepasst werden (dies unabhängig ob in oder ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens).

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