Standort des Gebäudes
Luzern
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Geschossfläche ist definiert als die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der Geschosse in ihren Ausmassen ohne Balkone und Terrassen (vgl. Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen). Aus diesem Grund können die erwähnten Flächen nicht abgezogen werden.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.