Gemäss VKF wird in einem Bürogebäude ab 900m² ein zweiter vertikaler Fluchtweg gefordert. Können bei diesen 900m² Aussenwandflächen, Steigzonen, horizontale und vertikale Fluchtwege abgezogen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Luzern

Nutzung

max. 2 Stockwerke

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Geschossfläche ist definiert als die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der Geschosse in ihren Ausmassen ohne Balkone und Terrassen (vgl. Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen). Aus diesem Grund können die erwähnten Flächen nicht abgezogen werden.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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