Objekt: Hotel, 11 m bis 30 m, Kanton Uri
Die Möglichkeit, zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Fluchtweg auf einen Brandschutzabschluss zu verzichten, ist nur bei den Nutzungen Wohnen, Büro, Gewerbe und Schulen gegeben. Bei Beherbergungsbetrieben muss ein Abschluss vorhanden sein. Ausnahmen sind möglich bei baulichen Änderungen im Bestand. Falls Sie ein bestehendes Hotel umbauen, kann die örtlich zuständige Brandschutzbehörde alternative Lösungen gutheissen, soweit sie diese als gleichwertig betrachtet.