Darf man in einem Beherbergungsbetrieb b (Gebäudehöhe 14 m) horizontale Fluchtwege ohne einen Brandschutzabschluss zum vertikalen Fluchtweg machen, wenn die Summer der über das Treppenhaus entfluchteten Geschossflächen kleiner als 900 m2 ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Hotel, 11 m bis 30 m, Kanton Uri

Die Möglichkeit, zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Fluchtweg auf einen Brandschutzabschluss zu verzichten, ist nur bei den Nutzungen Wohnen, Büro, Gewerbe und Schulen gegeben. Bei Beherbergungsbetrieben muss ein Abschluss vorhanden sein. Ausnahmen sind möglich bei baulichen Änderungen im Bestand. Falls Sie ein bestehendes Hotel umbauen, kann die örtlich zuständige Brandschutzbehörde alternative Lösungen gutheissen, soweit sie diese als gleichwertig betrachtet. 

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